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BGH, 04.05.1956 - VI ZR 172/54 |
Zitiervorschläge
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Rechtsmittel
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- BGH, 21.12.1955 - VI ZR 246/54
Begriff der Arbeiten bei einem Bauwerk
Auszug aus BGH, 04.05.1956 - VI ZR 172/54
Auf eine werkvertragliche Arbeit der streitigen Art findet die sechsmonatige Verjährungsfrist gemäß § 638 BGB Anwendung, da es sich nicht um Arbeiten an einem Grundstück oder an einem Bauwerk im Sinne dieser Vorschrift handelt (BGHZ 19, 319). - RG, 09.07.1923 - VI 1324/22
Werklieferungsvertrag
Auszug aus BGH, 04.05.1956 - VI ZR 172/54
Gerade in der vorbehaltlosen Zahlung des Werklohns kann die Abnahme liegen, das heißt die Erklärung, daß das Werk in der Hauptsache als zufriedenstellend angesehen werde (RGZ 107, 339, 343 und häufig). - BGH, 17.10.1951 - II ZR 55/50
Auszug aus BGH, 04.05.1956 - VI ZR 172/54
Sie rügt, das Berufungsgericht habe übersehen, daß ein besonderes Interesse des Bestellers an sofortiger Geltendmachung des Schadensersatzanspruches auch durch die Erschütterung des für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Vertrauens eintreten könne (BGH II ZR 55/50 vom 17. Oktober 1951 = LM Nr. 1 zu § 634; Staudinger, § 634 Anm. 8 c) und führt aus, daß die Erschütterung des Vertrauens sich einmal aus den mehrfachen unzureichenden Instandsetzungen und auch aus der Patentverletzung, die das Berufungsgericht unterstellt habe, ergebe. - RG, 05.02.1918 - III 311/17
Rücktritt vom Dienstvertrag wegen Verzug
Auszug aus BGH, 04.05.1956 - VI ZR 172/54
Insbesondere sind die von der Revision angeführten Zitate aus Rechtsprechung und Schrifttum (RGZ 92, 158 und Staudinger § 635 Anm. 8 c) nicht in ihrem Sinne zu verwerten.